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Für diese Personengruppen lohnt sich ein Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist ein Werkzeug wie jedes andere. Wie ein Messer, Klebstoff, Zollstock oder Wagenheber.
Wenn man das Werkzeug versteht und die Notwendigkeit für die Nutzung vorliegt, löst es Probleme und war das Geld für die Anschaffung wert.
Wie kann man also sicher sein das Finanzwerkzeug eines Bausparvertrages richtig einzusetzen? Und wann liegt eine Notwendigkeit vor?

Einfach gesagt funktioniert ein Bausparvertrag unter folgenden Vorraussetzungen richtig gut

1. Man wünscht sich eine Zinssicherung für zukünftige Darlehen weil die ZInsen steigen können oder werden. Stand 07.2022 ist diese Szenario mehr als realistisch.

2. Man hat genug Zeit zum Ansparen (mehr als 7 Jahre) oder Kapital, das gleich in den Bausparvertrag mit eingezahlt werden kann

3. Man lässt sich nicht von Niedrigzinsangeboten blenden sondern schaut darauf, dass später in der Darlehensphase die monatliche Annuität ( also die zu zahlende Rate aus Zins und Tilgung) realistisch ist.

4. Genug Tarifoptionen da sind um die Angebote für das Darlehen der Baussparkasse auch der realen Lebens- und Einkommenssutuation anzupassen

5. Der Bausparvertrag nicht zu groß gewählt ist. Sonst sind einfach auch die Kosten zu hoch. Klar kann man den BSV teilen aber dann hat man dennoch zu viel zu Beginn bezahlt.

Ich habe 4 Personengruppen zusammengestellt für die sich ein Bausparvertrag nahezu immer lohnen wird.
Es liegen Berechnungen von verschiedenen Bausparkassen zugrunde. Stand 07.2022

Zu welcher Personengruppe gehören Sie?

Personengruppe 1.
Kinder und Jugendliche von 1 bis 18 die auf ihrem zukünftigen Weg unterstützt
werden sollen

Personengruppe 2.
Junge Menschen ab 18 die in den nächsten 5-7 Jahren eine Eigentumswohnung
kaufen oder eine Immobilie erwerben oder bauen möchten

Personengruppe 3.
Alle Darlehensnehmer bei denen Hypothekendarlehen in frühestens 5 Jahren zur
Anschlussfinanzierung anstehen

Personengruppe 4.
Alle Eigentümer einer Immobilie, die zukünftig renovieren wollen oder aufgrund
gesetzlicher Auflagen sogar renovieren müssen

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Günter Pitzer
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